Risiko „Trautes Heim“ - erstmals mehr als 10.000 Unfalltote in privaten Haushalten
17.09.2019
Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten. Üblicherweise sind hierdurch Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei Reisen von bis zu acht Wochen versichert.
Zwar kommen die gesetzlichen Kassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in vereinzelten europäischen Nachbarländern, v. a. in Nicht-EU-Ländern, erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein manchmal nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten. Dies gilt umso mehr außerhalb Europas und besonders auch in den USA.
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